die dem Bund nach Art. 106 Abs. 1 GG allein zufliessenden Steuern, vor allem Zölle, Verbrauchsteuern, Lastenausgleichsabgaben, die Ergänzungsabgabe und die EWG-Abschöpfungen. Steuerertragshoheit. Verteilung des Steueraufkommens.
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