Bundeswahlgesetz

regelt die Wahl zum Bundestag (aktives und passives Wahlrecht), Wahlverfahren und den Verlust der Bundestagsmitgliedschaft. Jeder Wähler bat 2 Stimmen, je eine für die Wahlkreisliste (Erststimme, Persönlichkeitswahl) und für die Landesliste (Zweitstimme, Verhältniswahl). Näheres über das Wahlverfahren bestimmt die

ist das die Wahl zum Bundestag betreffende Bundesgesetz. Lit.: Schreiber, W., Handbuch des Wahlrechts zum deutschen Bundestag, 7. A. 2002

Bundestag.




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