Bundeswahlleiter

wird vom Bundesminister des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. Hauptaufgaben sind die oberste Überwachung der ordnungsgemässen Durchführung der Bundestagswahl und die öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Gesamtwahlergebnisses.




Vorheriger Fachbegriff: Bundeswahlgesetz | Nächster Fachbegriff: Bundeswahlordnung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen