Bundeswahlleiterwird vom Bundesminister des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. Hauptaufgaben sind die oberste Überwachung der ordnungsgemässen Durchführung der Bundestagswahl und die öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Gesamtwahlergebnisses.
Weitere Begriffe : Schweizerisches Zivilgesetzbuch | Dienstaufsichtsbeschwerde | Besitzgesellschaft |
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