Burgfriede

1) im Mittelalter befestigtes Gebiet (Burg, Stadt), in dem besonderer Rechtsschutz bestand, insbes. die Fehde verboten war: 2) heute wird B. gelegentlich als Bezeichnung des Gebietes einer Stadt (i. Gegensatz zum "Einzugsgebiet", das zu anderen Gemeinden gehört) verwendet.

Landfriede.




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