ButterverordnungDie B. v. 3. 2. 1997 (BGBl. I 144) m. Änd. ist auf Grund des Milch- und MargarineG (Milch), des Milch- und FettG sowie des LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelrecht) erlassen worden. Die VO regelt Herstellung, Kennzeichnung, Verpackung und Handelsklassen von Butter. Zutaten gem. Anlage 3 der VO über die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, müssen angegeben werden, wenn nicht die Verkehrsbezeichnung der Butter auf das Vorhandensein dieser Zutaten schließen lässt.
Weitere Begriffe : Noterbe | Petition of Rights | Marke |
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