CISG
Convention on contracts for the international sale of goods der Vereinten Nationen (11. 4. 1980) Einheitliches UN-Kaufrecht, Kauf Lit.: Will, M., International sales law under CISG, 8. A. 1999
Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist das Wiener UN-Übereinkommen v. 11. 4. 1980 über den internationalen Warenkauf (G. v. 5. 7. 1989, BGBl. II 586). Es regelt - international einheitlich - den Abschluss und vor allem die Abwicklung von Kauf- und Werklieferungsverträgen über Waren (nicht Grundstücke, Rechte oder zum persönlichen Gebrauch des Erwerbers), sofern die Parteien ihre Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten haben. Das CISG geht dem internationalen Privatrecht und den nationalen Vorschriften über Kauf und Gewährleistung vor.
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