CIVist die Abkürzung für Règles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaire des voyageurs et des bagages par chemin de fer = Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (BGBl. 1985 II 178, m. Änd.). Als Anhang A zum COTIF regeln diese Vorschriften die internationale Beförderung von Personen und Gepäck, einschließlich der Haftungsfragen. Sie enthalten auch Bestimmungen für die Geltendmachung entsprechender Ansprüche und deren Verjährung (Art. 54 bis 60). S. a. Fahrgastrechte (Eisenbahnverkehr), Personenbeförderung.
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