Contempt of court

(engl.: "Beleidigung des Gerichtshofes"). Begriff aus dem englischen Recht: Strafbare Einflussnahme auf ein schwebendes Gerichtsverfahren durch Presseveröffentlichungen, ungehöriges Benehmen vor Gericht und dgl.

Beeinflussung der Rechtspflege.




Vorheriger Fachbegriff: constitutum possessorium | Nächster Fachbegriff: Contergan-Kinder


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen