Corpus iuris civilis

([lat.] Korpus des weltlichen Rechts) ist die seit 1583 so bezeichnete Kompilation des römischen Rechts durch den oströmischen Kaiser Justinian (528-534). Sie besteht aus den Digesten (oder Pandekten), aus dem Codex Justinianus, aus den Institutionen und aus den Novellen Justinians. Durch sie ist im Wesentlichen das römische Recht an die Nachwelt weitergegeben worden, so dass sie die gesamte Rechtsentwicklung nachhaltig beeinflusst hat. Lit.: Corpus Iuris Civilis, hg. v. Krüger, R/Mommsen, T/Schoell, R. u.a., Bd. 1, Institutiones und Digesta, 16. A. 1954, Bd. 2 Codex, 13. A. 1963, Bd. 3 Novellae, 7. A. 1959, Deutsche Übersetzung von Otto/Schil- ling/Sintenis, Bd. 1-7, 1831-39 sowie von Behrends, O. u.a., Bd. lff. 1990ff.; Köbler, G., Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005

römisches Recht.

eine vom oströmischen Kaiser Justinian (527-565 n. Chr.) veranlasste abschließende Kodifikation des römischen Rechts aus dem 6. Jh. (528-533 n. Chr.).
Es wurde im Wesentlichen von Justinians Justizminister Tribonian ausgeführt. Es besteht aus vier Teilen und sollte die Rechtsunsicherheit beseitigen, die durch das Nebeneinander unterschiedlichen Kaiser- und Juristenrechts entstanden war. Die Institutionen waren ein in Anlehnung an Gaius (120-180 n. Chr.) erstelltes amtliches Anfängerlehrbuch. Für den zweiten Teil, die Digesten oder Pandekten, wurden 50 Bücher-Kompilationen aus der Fülle der Gutachten der klassischen Juristenschriften ausgewählt und teilweise abgewandelt und mit Einschüben versehen (sog. Interpolationen). Der Codex enthielt die Kaiserkonstitutionen, die Justinian von den zahllosen Gesetzen seiner Vorgänger anerkennen wollte. Die nachträglich (535-582 n. Chr.) hinzugefügten Novellen enthalten Justinians spätere Konstitutionen und einige seiner Nachfolger. Das Corpus Iuris Civilis erhielt seinen Titel erst im 16. Jh. in Abgrenzung zur bedeutendsten Sammlung des Kirchenrechts, dem Corpus luris Canonici.




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