Datowechsel ist ein Wechsel, der auf eine bestimmte Zeit nach Ausstellung fällig gestellt ist. Soll die Frist nicht von der Ausstellung, sondern erst von einem späteren Zeitpunkt ab laufen (Nachdatowechsel), so ist sie vom Aussteller zu berechnen und auf dem Wechsel datumsmäßig zu bezeichnen; dadurch wird der Nachdatowechsel zum Tagwechsel (Art. 33 WG).
Weitere Begriffe : Bundesverdienstkreuz | Konsensualvertrag | Empfängnis |
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