Demonstratio falsa

(lat.), ist die übereinstimmend irrige, falsche Bezeichnung eines beiderseits richtig vorgestellten Vertragsgegenstandes. Beispiel: Wollen beide den Kaufvertrag über das besichtigte Grundstück Hauptstr. 2, bezeichnen sie es aber fälschlich als Hauptstr. 3, so ist der Kaufvertrag über das Grundstück Hauptstr. 2 rechtswirksam zustandegekommen.




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