Denkmal
(genauer: Kulturdenkmal)
Alle Bau-, Boden und beweglichen Denkmäler der Kunst und der Geschichte, auch Altertümer (Bodenaltertum). Schutz und Pflege richten sich nach den D.-Schutzgesetzen der Länder. Pflege ist Erfassung und pflegliche Behandlung eines D. Schutz ist staatliche Abwehr von Gefahren durch D.- Schutzbehörden. Dem kulturellen Erbe in seinem Bestand und seiner Bedeutung soll dabei Rechnung getragen werden. Jedes D. wird in ein D.-Buch oder eine D.-Liste eingetragen. Eigentümer eines D. ist zur Erhaltung, zur Auskunft und zur Duldung von Maßnahmen bis zu einem Veränderungsverbot verpflichtet.
ist das (überlieferte) Zeugnis eines Vorgangs oder einer Erscheinung. Schutz und Pflege von Denkmälern der Kunst und der Geschichte werden durch Landesgesetze geregelt. Kraft Bundesrechts müssen Belange des Denkmalschutzs an vielen Stellen berücksichtigt werden. Lit.: Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, hg. v. Martin/Krautzberger, 2. A. 2006; Entscheidungen zum Denkmalrecht (Lbl.), hg. v. Eben, W. u. a., 2006
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