Deutsche Bahn AG

Die DB wurde nach der erforderlichen Änderung des GG unter Zusammenfassung der Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn aus dem Bundeseisenbahnvermögen ausgegliedert und als privatrechtlich organisiertes Unternehmen des Bundes Anfang 1994 als Aktiengesellschaft gegründet (Deutsche Bahn-GründungsG = Art. 2 des G v. 27. 12. 1993 über die Neuordnung des Eisenbahnwesens, BGBl. I 2386, m. Änd.). Sie steht noch im alleinigen Eigentum des Bundes, ein 2008 geplanter Börsengang ist zunächst gescheitert. Als Konzernholding verwaltet sie heute ihre selbständigen Unternehmensbereiche Personenverkehr, Transport und Logistik sowie Infrastruktur (Schienennetz). Beamtetes Personal wird gemäß § 12 des Deutsche Bahn-GründungsG gewissermaßen vom Bundeseisenbahnvermögen ausgeliehen. Das Schienennetz wird nach dem Bedarfsplan gem. G v. 15. 11. 1993 (BGBl. I 1874) m. Änd. ausgebaut, der für Planfeststellungen nach § 18 AEG verbindlich ist.

(§ 1 Deutsche Bahn Gründungsgesetz) ist die im Rahmen des Bundeseisenbahnvermögens gebildete Aktiengesellschaft für den Betrieb der Bundeseisenbahnen mit den vier rechnerisch getrennten Abteilungen Personenverkehr, Güterverkehr, Traktion und Schienenwege. Lit.: Bank, G., Die Deutsche Bahn aktuell, 2003




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