Deutschland

nach der Definition des Herderschen Konservationslexikons von 1903 im weiteren (älteren) Sinn der von Deutschen besiedelte Teil Mitteleuropas, zw. Alpen, Nord- und Ostsee, im engeren die zum Deutschen Reich vereinigten Staaten". Aus der Definition wird ersichtlich, dass D. ein Synonym für die staatliche Organisation der deutschen Nation in ihrer historisch wechselnden Form war und ist. Aus dieser Sicht rechtfertigt sich z. B. die Verwendung des Begriffs D. im Deutschlandvertrag und das Festhalten an einem völkerrechtlichen Sonderstatus der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten, was dem an pragmatischen Gesichtspunkten orientierten Völkerrecht nicht fremd ist. D. ist somit die staatliche Zusammenfassung der Bundesrepublik, der DDR und Berlins; diesem staatlichen Gebilde entspricht das Weiterbestehen einer einheitlichen deutschen Nation.

Bundesrepublik Deutschland

ist die untechnische Bezeichnung für das Staatsgebiet des Deutschen Reichs (in den Grenzen des Jahres 1937 vor dem Anschluss Österreichs vom 13. 3. 1938, der Einverleibung des Sudetenlands vom 29. 9. 1938, der Einverleibung des Protektorats Böhmen und Mähren vom 16. 3. 1939, der Einverleibung des Memelgebiets vom 22. 3. 1939 und der Einverleibung der Stadt Danzig vom 1.9. 1939) sowie für die Bundesrepublik Deutschland. Lit.: Köbler, G., Historisches Lexikon der deutschen Länder, 7. A. 2007; Deutschlands Grenzen in der Geschichte, hg. v. Demandt, A., 3. A. 1993; Rohlfs, H. /Schäfer, U., Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland, 12. A. 1997; Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch, 2000

Deutscher Bund, Deutsches Reich, Bundesrepublik D.




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