Deutschland nach der Definition des Herderschen Konservationslexikons von 1903 im weiteren (älteren) Sinn der von Deutschen besiedelte Teil Mitteleuropas, zw. Alpen, Nord- und Ostsee, im engeren die zum Deutschen Reich vereinigten Staaten". Aus der Definition wird ersichtlich, dass D. ein Synonym für die staatliche Organisation der deutschen Nation in ihrer historisch wechselnden Form war und ist. Aus dieser Sicht rechtfertigt sich z. B. die Verwendung des Begriffs D. im Deutschlandvertrag und das Festhalten an einem völkerrechtlichen Sonderstatus der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten, was dem an pragmatischen Gesichtspunkten orientierten Völkerrecht nicht fremd ist. D. ist somit die staatliche Zusammenfassung der Bundesrepublik, der DDR und Berlins; diesem staatlichen Gebilde entspricht das Weiterbestehen einer einheitlichen deutschen Nation.
Weitere Begriffe : Bausparkassenvertreter | Beweisverbot | Sammelverwahrung |
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