Protektorat
im Völkerrecht das dem Schutz eines anderen Staates unterstellte teilsouveräne Gebiet; von den Kolonien unterschieden durch Selbstverwaltungsrecht im Inneren. Heute sind praktisch alle früheren P.e unabhängig. Das sogen. "P. Böhmen und Mähren (1939-1945) war in Wirklichkeit besetztes Gebiet; die deutsche Oberhoheit wurde nur von wenigen Staaten anerkannt.
([N.] Schutzgebiet) ist der zu Gunsten eines Protektorstaats in seiner Handlungsfähigkeit (z.B. Außenpolitik) eingeschränkte Staat bzw. das zwischen diesen beiden Staaten bestehende Verhältnis (z.B. Indien - Bhutan, Frankreich - Monaco, Deutschland - Böhmen und Mähren).
ist das auf völkerrechtlichem Vertrag beruhende Verhältnis zwischen einem mächtigeren und einem schwächeren Staat, kraft dessen ersterer dem anderen Schutz gewährt, wofür er einen mehr oder weniger starken Einfluss auf dessen auswärtige Angelegenheiten erhält. Dieses Verhältnis kann, muss aber nicht zum Verlust der Stellung des „beschützten“ Staates als Völkerrechtssubjekt führen. Beispiele: Frankreich über Marokko und Tunis bis zu deren Unabhängigkeit (Verträge vom 12. 5. 1881, 8. 6. 1883 und 30. 3. 1912); Spanien über Marokko; Tanger unter internationalem P.
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