Diätassistentin, DiätassistentWer diesen Beruf ausübt, bedarf der Erlaubnis nach dem Diätassistentengesetz (DiätAssG) v. 8. 3. 1994 (BGBl. I 446) m. Änd. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist der erfolgreiche Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung (Realschule, 2-jähriger Lehrgang, Abschlussprüfung), ferner persönliche Zuverlässigkeit.
Weitere Begriffe : VA-Befugnis | Bestimmungsvermächtnis | Notrufsäule |
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