Dienstsiegel

ist im Verwaltungsrecht das von einer Behörde auf amtlichen Urkunden zum Nachweis der Echtheit neben der Unterschrift verwendete Siegel.

Das von einer Behörde geführte D. wird auf amtlichen Urkunden zum Nachweis der Echtheit neben der Unterschrift des unterzeichnenden oder beglaubigenden Beamten verwendet. Das D. der BRep. ist durch Erlass des Bundespräsidenten v. 20. 1. 1950 (BGBl. 26) bestimmt. Die D. der Länder sind landesrechtlich festgelegt.




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