Ding

Thing.

(Zeit, Versammlung) ist im germanischen und mittelalterlichen deutschen Recht die Volksversammlung (bzw. Gerichtsversammlung), auf der auch über Streitigkeiten entschieden wird. Die Bedeutung Sache hat sich erst später entwickelt. Das D. kann geboten (besonders festgesetzt) oder ungeboten {echt, zur rechtmäßigen Zeit stattfindend) sein.




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