Diplomatische Beziehungen sind die durch Diplomaten vermittelten Beziehungen von Staaten untereinander und mit internationalen Organisationen (Völkerrechtssubjekte). Die Aufnahme und der Abbruch der d. B. ist in das Ermessen der Staaten (internationalen Organisationen) gestellt; das Angebot, d. B. aufzunehmen, ist eine der Formen, in denen die Anerkennung eines Staates oder einer Regierung erfolgen kann. Dagegen bedeutet der Abbruch der d. B. nicht ohne weiteres einen Widerruf der Anerkennung. Die beharrliche Weigerung eines Staates, mit einem anderen Staat d. B. aufzunehmen, kann einen Unfreundlichen Akt darstellen.
Weitere Begriffe : collatéral | Verfolgung, Absehen von (Straf-) -, | Verkehrsteuer |
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