Mehrheitswahlrecht

Wahlsystem.

ist das durch den Grundsatz der Mehrheit im Wahlkreis gekennzeichnete Wahlrecht. Dabei wird die Bevölkerung in Wahlkreise eingeteilt, deren Zahl den zu vergebenden Parlamentssitzen entspricht. Der Kandidat, der im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen ([entweder absolute Mehrheit oder] relative, einfache Mehrheit) auf sich vereinigt, erhält den Parlamentssitz. Die auf die unterliegenden Kandidaten abgegebenen Stimmen haben auf die Zusammensetzung des Parlaments keinen Einfluss. Gegensatz zum M. ist das Verhältniswahlrecht. In Deutschland ist ein gemischtes Wahlrechtssystem in Kraft. Lit.: Poier, K., Minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht, 2001 (Österreich)




Vorheriger Fachbegriff: Mehrheitswahl | Nächster Fachbegriff: Mehrklanghupe


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen