Mehrheitswahlrecht
Wahlsystem.
ist das durch den Grundsatz der Mehrheit im Wahlkreis gekennzeichnete Wahlrecht. Dabei wird die Bevölkerung in Wahlkreise eingeteilt, deren Zahl den zu vergebenden Parlamentssitzen entspricht. Der Kandidat, der im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen ([entweder absolute Mehrheit oder] relative, einfache Mehrheit) auf sich vereinigt, erhält den Parlamentssitz. Die auf die unterliegenden Kandidaten abgegebenen Stimmen haben auf die Zusammensetzung des Parlaments keinen Einfluss. Gegensatz zum M. ist das Verhältniswahlrecht. In Deutschland ist ein gemischtes Wahlrechtssystem in Kraft. Lit.: Poier, K., Minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht, 2001 (Österreich)
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