Diskriminierung im Völkerrecht

ist die Schlechterstellung eines von mehreren Völkerrechtssubjekten, zu denen Rechtsbeziehungen bestehen. Das Recht des völkerrechtlichen Vertrags kennt zahlreiche Diskriminierungsverbote, u. a. auf handelspolitischem Gebiet. Sie besagen, dass es den Vertragsstaaten untersagt ist, einen der Vertragspartner in dem von der Regelung betroffenen Bereich schlechter zu stellen als die anderen. S. a. Inländerbehandlung, Meistbegünstigung. Innerstaatlich wird der Begriff D. neuerdings gelegentlich zur Kennzeichnung sachlich nicht gerechtfertigter Schlechterstellungen verwendet, aber weniger mit rechtlichem als mit politisch-soziologischem Inhalt; Gleichberechtigung, Gleichheit vor dem Gesetz.




Vorheriger Fachbegriff: Diskriminierung | Nächster Fachbegriff: Diskriminierungsverbot


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen