Dissertation
Wissenschaftliche Arbeit (insbes. zur Erlangung der Doktorwürde).
(Erörterung) ist im Rahmen des Promotionsverfahrens die schriftliche wissenschaftliche Arbeit (Doktorarbeit). Sie soll zeigen, dass der Verfasser zu einer neue Erkenntnisse bewirkenden selbständigen Stellungnahme in einer wissenschaftlichen Einzelfrage befähigt ist. Sie erfordert (in der Rechtswissenschaft bei disziplinierter Tätigkeit) im Durchschnitt den Arbeitsaufwand eines Arbeitsjahrs. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007; Möllers, T., Die Veröffentlichung der Dissertation, JuS 2002,515
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