Dissimulation

(lat. "Verheimlichung"), bei Gesetzesverletzungen das Stillschweigen der staatlichen oder (im katholischen Kirchenrecht) kirchlichen Behörden.




Vorheriger Fachbegriff: Dissertation | Nächster Fachbegriff: Dissimuliertes Geschäft


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen