Domainist der die numerische Adresse im Internet für Menschen (leichter) handhabbar machende (meist in Buchstaben ausgedrückte) Name einer Person oder Einrichtung. Für die Vergabe einer d. mit der Endung .de ist die Vergabestelle Denic e.G. in Frankfurt am Main zuständig. Bei einem Streit um eine D. gelten namensrechtliche und markenrechtliche Grundsätze, so dass an sich der Prioritätsgrundsatz entscheidet, aber doch z.B. ein Einzelner mit dem Namen Shell die D. shell.de dem überragend bedeutenden Unternehmen Shell überlassen muss, so dass dieses vom unbefugten Benutzer Unterlassung verlangen kann (anders bisher bgh für einen anderen Nutzer als den Bundesgerichtshof). Die D. ist grundsätzlich frei bildbar (mindestens drei Zeichen vor der Kennung). Zulässig ist auch die nicht irreführende Verwendung von Gattungsbegriffen und Branchenbezeichnungen ( z. B. Mitwohnzentrale). Lit.: Kulejewski, D., Der Anspruch auf Domainübertragung, 2003; Beier, D., Recht der Domainnamen, 2004
Weitere Begriffe : Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen | persona non grata | strafbefreiende Erklärung |
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