Domain-Name

1.
D. ist die registrierte Bezeichnung (Zuordnung einer Buchstabenkombination zur IP-Adresse) eines Anbieters im Internet, die den einzelnen Rechner identifiziert. Weltweit sind daher keine zwei D. gleich. Der D. setzt sich aus Top-Level-Domain (.com, .org, .de, .eu) und Subdomain zusammen.

2.
Die Vergabe ist gesetzlich nicht geregelt und erfolgt nach dem Prioritätsprinzip durch private Gesellschaften. D. des Top-Level-Domain „.de“ werden vom Deutschen Network Information Center vergeben, mit dem der Domaininhaber einen Domainvertrag abschließt. International ist die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers zuständig.

3.
Dem D. kann Namensschutz (Namensrecht), aber auch marken- oder sonst kennzeichenrechtliche Funktion (Marken, 3 b, 4) zukommen. Umgekehrt kann aber auch die Verwendung eines D. eine Verletzung des Namens, der Firma, einer Marke oder sonstiger geschützter Kennzeichen Dritter sein. Grundsätzlich hat die zeitlich frühere Anmeldung Vorrang; doch kann es geboten sein, eine bekannte Firma hiergegen zu schützen. Der D. ist zwar kein Vermögensrecht i. S. d. § 857 I ZPO; pfändbar sind aber die gesamten schuldrechtlichen Ansprüche gegenüber der Vergabestelle aus dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis.




Vorheriger Fachbegriff: Domain | Nächster Fachbegriff: Domaine reserve


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen