Domkapitel ist im katholischen Kirchenrecht das rechtsfähige Kollegium von Klerikern einer Diözese, das bei der Regierung der Diözese mitwirkt und vielfach an der Wahl des Bischofs beteiligt ist.
Weitere Begriffe : Bilanz im Rechtssinn | Stufengründung | Rehabilitationsleistungen |
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