Domkapitel

ist im katholischen Kirchenrecht das rechtsfähige Kollegium von Klerikern einer Diözese, das bei der Regierung der Diözese mitwirkt und vielfach an der Wahl des Bischofs beteiligt ist.

(auch Kathedralkapitel genannt) ist ein in der Kirche, in der ein Bischof seinen Sitz hat, zur feierlichen Gestaltung des Gottesdienstes errichtetes geistliches Gremium. Das. D. hat darüber hinaus den Bischof bei der Regierung der Diözese zu unterstützen, wenn ihm die Aufgaben des Konsultorenkollegiums übertragen werden (Diözese). Die Kanoniker des D. sind Teilnehmer der Diözesansynode (s. Diözese, Synode).




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