Doppelstöckige Personengesellschaftist die Beteiligung einer Personen-Obergesellschaft an einer Personen-Untergesellschaft, z. B. einer KG-Obergesellschaft als Kommanditistin an einer GmbH & Co KG-Untergesellschaft. Steuerlich sind die Gesellschafter der Obergesellschaft Mitunternehmer der Untergesellschaft (Durchgriff - § 15 I Nr. 2 S. 2 EStG) mit 2 negativen Folgen: Vergütungen der gewerblichen Untergesellschaft an die Gesellschafter der Obergesellschaft sind bei diesen gewerbliche Einkünfte, z. B. Tätigkeitsvergütung, Miete oder Zinsen. Das vermietete Grundstück ist Sonderbetriebsvermögen. Vgl. Mitunternehmerschaften.
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