Durchfahrtsrecht

das Recht, über ein fremdes Grundstück zu fahren. Das D. kann den Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit oder einer Grunddienstbarkeit bilden. Dann muss es in das Grundbuch eingetragen werden.

Grunddienstbarkeit.




Vorheriger Fachbegriff: Durchfahrtrecht | Nächster Fachbegriff: Durchfuhr


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen