Ecclesia non sitit sanguinem([lat.] die Kirche dürstet nicht nach Blut) ist im hochmittelalterlichen Recht ein Geistliche von der Strafgerichtsbarkeit ausschließender Grundsatz.
Weitere Begriffe : Rehabilitationsmaßnahmen | Waffenbesitz, -erwerb, -führen | Bauwich |
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