Ecclesia vivit lege Romana([lat. J die Kirche lebt nach römischem Recht) ist ein wesentlicher Grundsatz des frühmittelalterlichen Kirchenrechts, der die Kirche zu einem entscheidenden Träger der Rezeption des römischen Rechts werden lässt. Lit.: Feine, //., Kirchliche Rechtsgeschichte, 5. A. 1972
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