Editionseid

(Vorlegungseid), nach dem früheren, bis 1933 geltenden Zivilprozessrecht der von einer Prozesspartei zu leistende Eid über den Verbleib einer als Beweismittel in Betracht kommenden Urkunde, die sich nach der Behauptung des Prozessgegners im Besitz der eidespflichtigen Partei befinden sollte. Heute durch die Vorlegungsvernehmung (§§ 421 ff., 426 ff. ZPO) ersetzt.




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