Effektengeschäftbedeutet Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren (Effekten); so hieß früher das Bankgeschäft, das das KWG jetzt mit etwas erweitertem Regelungsinhalt als Finanzkommissionsgeschäft bezeichnet.
Weitere Begriffe : Strafvorbehalt | Ruhepausen | House of Parliaments |
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