EffektengiroverkehrÜbertragung von Wertpapieren, die in einem Sammelbestand, meist durch eine Sammelurkunde, verwahrt werden. Träger des deutschen Effektengiroverkehrs ist die Clearstream Banking AG.
Weitere Begriffe : Rechtsfeindschaft | tatbestandsausschließendes Einverständnis | Fragerecht des Arbeitgebers |
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