EFTA-Gerichtshof, EFTA-Überwachungsbehörde

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über den Europäischen Wirtschaftsraum haben der EFTA-G. und die EFTA-Ü. ihre Arbeit aufgenommen. Der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg hat ähnliche Aufgaben wie der EuGH, die Ü. mit Sitz in Brüssel, entspricht, bei weit geringeren Befugnissen etwa der Europäischen Kommission. Amtssprache der beiden Behörden ist englisch. Die Bedeutung der Institutionen ist seit dem Beitritt von Schweden, Finnland und Österreich zur EG nurmehr gering.




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