Gerichtshof
früher allgemein übliche Bezeichnung für ein Kollegialgericht. Heute amtliche Bezeichnung für bes. herausgehobene Gerichte z. B. Bundesgerichtshof, Bayer. Verfassungsgerichtshof, G. der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), der Montanunion und der Euratom.
ist die Bezeichnung für ein mit mehreren Richtern besetztes (höheres) Gericht (z.B. Bundesgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof). Europäischer Gerichtshof, Internationaler Gerichtshof).
ist eine früher allgemein für ein Kollegialgericht übliche Bezeichnung; sie wird heute z. B. in der BRep. noch verwendet für oberste Gerichtshöfe (Art. 95 GG; BGH, BFH) und die Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder, ferner für die supranationalen G.e der Europäischen Gemeinschaften und des Europarats sowie den Internationalen Gerichtshof.
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