Ehefähigkeitszeugnis ist die von Ausländern bei der Eheschliessung vorzulegende Bescheinigung einer Behörde ihres Landes, dass ein Ehehindernis nach den Gesetzen des Heimatlandes nicht besteht, § 10 Ehegesetz.
Weitere Begriffe : Diebstahlsicherung am Kraftfahrzeug | Herausforderung | Wehrstrafgesetz |
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