Im Sozialrecht : Arbeitslosengeld, Sperrzeit sind eine Voraussetzung der Arbeitslosigkeit i. S. d. § 119 I SGB III und damit zugleich Vorraussetzung für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld als Leistung der Arbeitsförderung nach dem SGB III.
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Weitere Begriffe : Mehrlieferung | Junktim-Klausel | rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie
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