Eigenbemühungen

Im Sozialrecht :

Arbeitslosengeld, Sperrzeit

sind eine Voraussetzung der Arbeitslosigkeit i. S. d. § 119 I SGB III und damit zugleich Vorraussetzung für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld als Leistung der Arbeitsförderung nach dem SGB III.




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