Eigengeschäft

ist ein Handelsgeschäft für eigene Rechnung, während das Kommissionsgeschäft im Auftrag eines anderen für dessen Rechnung abgeschlossenwird. Da beide Geschäfte jedoch im eigenen Namen abgeschlossen werden, ist die Unterscheidung oftmals schwierig, jedoch von Bedeutung dafür, ob die handelsrechtlichen Vorschriften über das Kommissionsgeschäft anzuwenden sind (§§ 383 ff. HGB). An- und Verkauf von Wertpapieren durch eine Bank für einen Privatmann z. B. geschehen i. d. R. durch Kommission, nicht als E. der Bank.

Kommission.




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