Eigenkirche

im frühen Mittelalter Kirche, die im Eigentum eines weltlichen Grundherrn stand, dem die Erträgnisse zufielen u. der den Geistlichen bestellte. Patronatsrecht.

ist nach herrschender Ansicht im frühmittelalterlichen Kirchenrecht die einem (vielfach weltlichen) Grundherrn gehörige Kirche.




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