Eigentumserwerb kraft GesetzesIm Interesse der Rechtsklarheit und des Verkehrsschutzes hat der Gesetzgeber in einigen Fällen eines gesetzlichen Eigentumserwerb angeordnet: (s. Grafik S. 328).
Weitere Begriffe : Seearbeitsrecht | Geschlossener Verband | Schwerstpflegebedürftige |
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