Einheitlichkeit der Rechtsprechung

i. S. einheitlicher Gesetzesauslegung und Rechtsfortbildung wird in erster Linie durch die Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte, insbes. der Revisionsgerichte, gewährleistet. Zwischen den obersten Gerichtshöfen des Bundes wird sie durch den Gemeinsamen Senat gewahrt. Divergenz gerichtlicher Entscheidungen.




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