Einsperrungeines Menschen ist als Freiheitsberaubung nach § 239 StGB strafbar. Wegen unerlaubter Handlung kommen ferner (zivilrechtliche) Schadensersatzansprüche in Frage, § 823 BGB.
Weitere Begriffe : Hauptschuld(ner) | vorbereitender Beschluss | Gutglaubenssehutz |
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