Einsperren (239 StGB) ist im Strafrecht das Verhindern am Verlassen eines Raumes durch äußere Vorrichtungen. E. ist eine Form der Freiheitsberaubung. Das E. endet mit der Aufhebung des Verschlusses.
Weitere Begriffe : Halbstrafen-Aussetzung | Schengener Durchführungsübereinkommen | Mitwirkungsverwaltung |
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