Einsperren

(239 StGB) ist im Strafrecht das Verhindern am Verlassen eines Raumes durch äußere Vorrichtungen. E. ist eine Form der Freiheitsberaubung. Das E. endet mit der Aufhebung des Verschlusses.

eines Menschen Freiheitsberaubung.




Vorheriger Fachbegriff: Einsichtsrecht | Nächster Fachbegriff: Einsperrung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen