Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen

Im Jugendstrafrecht geltender Grundsatz, wonach, in Folge des sich aus §8 JGG ergebenden Verbindungsverbotes, die gleichzeitige Anordnung verschiedener Rechtsfolgen freiheitsentziehender Art grundsätzlich ausgeschlossen ist.




Vorheriger Fachbegriff: Einspruchsgesetz | Nächster Fachbegriff: Einstandspreis


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen