Einspurigkeit freiheitsentziehender MaßnahmenIm Jugendstrafrecht geltender Grundsatz, wonach, in Folge des sich aus §8 JGG ergebenden Verbindungsverbotes, die gleichzeitige Anordnung verschiedener Rechtsfolgen freiheitsentziehender Art grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Weitere Begriffe : Kreislaufstörungen | Verschneiden, Verschnitt | Politische Beamte |
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