Einwanderung

von Deutschen aus dem Ausland ins Bundesgebiet ist, wie die Einreise, ein Anwendungsfall der Freizügigkeit. Der auf dauernden Aufenthalt im Inland gerichtete Zuzug von -v Ausländem unterliegt der Gesetzgebung des Bundes. Von solcher Einwanderung zu unterscheiden ist die - durch das Asylrecht geregelte - Zuflucht politisch Verfolgter.




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