Einzelfallgerechtigkeiteine Erscheinungsform konkreter Gerechtigkeit, kann mit der - gleichfalls rechtsstaatlichen - Forderung nach Rechtssicherheit in Konflikt geraten. Ein Beispiel bietet die gesetzliche Regelung der Frage, welche Wirkung die verfassungsgerichtliche Nichtigerklärung einer Rechtsnorm für die nicht mehr anfechtbaren Hoheitsakte hat, die auf der betreffenden Rechtsnorm beruhen. Hier verlangt die Rechtssicherheit, wozu auch die Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen gehört, notwendig etwas anderes als die Forderung nach Gerechtigkeit im konkreten Fall. Da die beiden widerstreitenden Prinzipien gleichen Verfassungsrang haben, muss der Gesetzgeber entscheiden, welchem von ihnen er den Vorzug geben will. Wenn er sich für die Rechtssicherheit zu Lasten der Einzelfallgerechtigkeit ausspricht, so hat er hierdurch das Grundgesetz nicht verletzt.
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