Einzelvollstreckungist jede Massnahme der Zwangsvollstreckung, die zugunsten eines einzelnen Gläubigers erfolgt. Gegensatz: Gesamtvollstreckung. Sie findet im Konkursverfahren zugunsten aller Konkursgläubiger statt. E. im Konkurs unzulässig (§ 14 KonkursO.).
Weitere Begriffe : Hausarztzentrierte Versorgung | Heiratsvermittler | Regeln der Technik |
MMnews
|