Entlehnungsfreiheitist eine Beschränkung des Urheberrechts, die es gestattet, einzelne Werke oder Stellen eines Werkes im selbständigen Werk eines anderen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Das Zitat muss sich in einem dem Zweck des neuen Werks gebotenen Umfang halten (§ 51 UrhG).
Weitere Begriffe : soziale Handlungslehre | Auspuffgeräusch | Gemeinschaftssteuern |
MMnews
|