Entschließung
ist sowohl die Bildung einer empfehlenden oder auch anweisenden Erklärung wie auch diese selbst (z.B. Regierungsentschließung, Ministerialentschließung).
ist die in bestimmter Form beschlossene Erklärung eines Parlaments oder eines sonstigen politischen Gremiums (häufig auch „Resolution“ genannt). Meistens handelt es sich dabei um Absichts- oder Begleiterklärungen (z. B. zu einem völkerrechtlichen Vertrag) oder um politische Grundsatzerklärungen ohne unmittelbare rechtliche Außenwirkung. Im Verwaltungsrecht findet sich die Bezeichnung E. mitunter für die interne Weisung (Weisungsrecht) oder sonstige Entscheidung einer - meist höheren - Verwaltungsbehörde (z. B. Ministerialentschließung); vgl. auch Verwaltungsvorschriften.
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