Entwicklungsländerwerden Gebiete genannt, deren Entwicklungsstand erheblich hinter dem der westlichen und östlichen Industrieländer zurückgeblieben ist (geringe Produktivität, niedriges Pro-Kopf-Einkommen, geringe Kapitalkraft). Finanzielle und technische Hilfe zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums der E. gewähren im Rahmen der Entwicklungshilfe zahlreiche Industriestaaten sowie internationale Organisationen, z. B. Europäische Union (Entwicklungspolitik der EU), Weltbank. S. ferner ERP-Sondervermögen, Schwellenländer. Steuerlich wurden Investitionen in E. nach dem E.-Steuergesetz vom 21. 5. 1979 (BGBl. I 564) m. Änd. durch gewinnmindernde Rücklagen begünstigt. Sacheinlagen konnten mit dem Buchwert angesetzt werden. Der Anwendungsbereich des G ist ausgelaufen. Zur Steueranrechnung Doppelbesteuerung (2 c).
Weitere Begriffe : Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung | Verlustrücktrag (carry back) | Rechtsperversion |
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